Bitte beachte:
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 (1BvR 784/03) unterliegt Geistiges Heilen nicht dem Heilpraktikergesetz.
Energie-Arbeit und Geistiges Heilen ersetzt keinen Arzt, Heilpraktiker oder Therapeuten oder eine Lehr- oder Erziehungstätigkeit und entbindet Dich nicht von Deiner Medikation.
Ich stelle keine Diagnosen.
Ich verordne oder empfehle keine Medikamente oder Heilprodukte.
Ich gebe keine Heilungsversprechen, und ich bin kein Lehrer im üblichen Sinne.